Im Allgemeinen ist es keine gute Praxis Patientendaten zu löschen. Aber es kann Fälle geben in denen dies notwendig oder vorgeschrieben ist. Zum Beispiel, schreibt die europäische GDPR (in Deutschland in der DSGVO umgesetzt) vor, dass ein Patient sein “Recht auf Vergessenwerden” geltend machen kann. In diesem Fall können Sie die in Noah gespeicherten Daten einfach durch Löschen des Patienten entfernen. Das Löschen des Patienten erfordert die entsprechenden sicherheitsrechte.
Q: Wenn ein Patienteneintrag gelöscht ist, ist er dann komplett gelöscht?
A: Ja, der Patienteneintrag ist nicht, zum Beispiel, als gelöscht markiert, er ist aus der Datenbank gelöscht. Der einzige Weg den Patienteneintrag zurückzuerhalten ist die Wiederherstellung eines Datenbank-Backups.
Q: Was sollte ich tun, wenn ich einen Patienten habe, der nicht mehr mein Kunde ist?
A: HIMSA schlägt vor, dass Sie den Patienten als inaktiv markieren. Dazu öffnen Sie den Patienteneintrag in Noah System, wählen “Patienten bearbeiten” und setzen den Patientenstatus auf “inaktiv”.
Q: Was ist, wenn mein Patient wünscht, dass ich seine Daten lösche, ich aber einen gesetzlichen Grund nach den Datenschutz- und Kompatibilitätsgesetzen habe, die vorschreiben, dass ich eine Kopie der elektronischen Daten aufbewahre? Wie kann ich dies tun?
A: Sie können den Patienteneintrag aus Noah exportieren und diesen dann in Noah löschen. Wenn Sie später die Daten überprüfen müssen, können Sie den Patienteneintrag importieren. Es ist empfehlenswert, die Standard-Exportoption zu verwenden, die eine Verschlüsselung der exportierten Datei beinhaltet.